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Campingplatzordnung für Durchgangscamper


Sehr geehrter Campinggast,


die Betreiber des Campingplatzes Mainaue – Wörth am Main heißen Sie herzlich Willkommen und wünschen Ihnen eine gute Erholung.


Wir sind bemüht, Ihnen den Aufenthalt so angenehmen wie möglich zu gestalten.

Im Interesse aller Gäste werden Sie höflich gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft auf

dem Campingplatz stören könnte. Beachten Sie deshalb bitte die nachstehenden Regelungen.


1. Der Zutritt zum Campingplatz ist grundsätzlich nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Campinggast oder Besucher meldet sich daher zuerst in der Rezeption bzw. im Restaurant an. Unsere Mitarbeiter dürfen den Ausweis/Reisepass eines jeden Gastes der Besuchers in Augenschein nehmen. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast oder Besucher in der Rezeption bzw. im Restaurant wieder ab. Der Campinggast oder Besucher zahlt am Tag der Abreise nach dem aushängenden Entgeltverzeichnis die für diesen Campingplatz festgesetzten Gebühren. Jugendliche haben bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.


2. Beim Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen sowie der Abstellung von PKWs folgen Sie bitte den Anweisungen unserer Mitarbeiter.


3. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Nutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind unter Beachtung der Nutzungshinweise pfleglich und

schonend zu behandeln bzw. zu nutzen. Das Beschädigen von Bäumen, Sträuchern, Pflanzungen sowie sonstigen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen ist verboten. Der Verursacher von Beschädigungen wird Schadensersatzpflichtig.


4. Auf Sauberkeit legen wir im Interesse aller Gäste großen Wert. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie diese vorzufinden wünschen. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitärräume betreten.


5. In den Waschräumen der Sanitäranlagen ist Wäschewaschen untersagt. Dafür sind die Waschmaschinen und Trockner im Wäscheraum vorgesehen. Für das Geschirrspülen ist im Damenwaschraum ein pülbecken vorhanden. Das Waschen der Wohnwagen und der Kraftfahrzeuge sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt.


6. Einfriedungen und Bepflanzungen der Standflächen sind nur im Dauercampbereich nach der Genehmigung durch den Betreiber gestattet. Das Anlegen von Gräben ist verboten. Bei der Aufstellung von Zelten oder Vorzelten ist darauf zu achten, dass durch Schnüre, Pflöcke (Heringe) oder anderes Zeltzubehör keine Gefährdung anderer Personen entsteht.


7. Abfälle aller Art gehören in die jeweils vorgesehenen Behälter. Bitte beachten Sie unbedingt die Trennung Ihrer Abfälle entsprechend der Ausschilderung.


8. Hunde dürfen auf dem Campingplatz nicht unkontrolliert herumlaufen, sie sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Die Besitzer haben dafür zu sorgen, dass das Campingplatzgelände durch ihre Tiere nicht verschmutzt wird. Verunreinigungen sind vom Hundehalter unverzüglich und unaufgefordert zu entfernen. Verursachte Schäden trägt grundsätzlich der Hundehalter.


9. Das Befahren des Campingplatzes darf nur im Schritttempo erfolgen und ist auf das Notwendigste zu beschränken. Auf dem gesamten Campingplatzgelände gilt die StVO.


10. Für die Zeit von 13.00 – 15.00 Uhr und 22.00 – 07.00 Uhr gilt auf dem Campingplatz Platzruhe. Während dieser Zeit dürfen keine Kraftfahrzeuge den Campingplatz befahren. Jede Art der Ruhestörung ist zu vermeiden. Auch außerhalb der Ruhezeit ist ruhestörender Lärm zu unterlassen. Der Geräuschpegel vom angemieteten Stellplatz darf von den umliegenden Stellplätzen nicht als störend empfunden werden. Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit einem sofortigen Platzverweis rechnen.


11. Offene Feuer sind untersagt. Grillen ist auf der eigenen Stellfläche sowie auf zugewiesenen Plätzen erlaubt. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Der Grillende übernimmt die volle Haftung für intretende Schäden. Der Campingplatzbetreiber kann bei erhöhter Waldbrandstufe ein Grill- und Feuerverbot aussprechen.


12. Um unnötige Lärmbelästigung zu vermeiden, bitten wir Sie, für Ballspiele die empfohlenen Flächen zu nutzen. Für Kinder steht der angrenzende Spielplatz zur Verfügung.


13. Der Stellplatz ist von jedem Campinggast bei seiner Abreise wieder vollständig in Ordnung zu bringen. Notwendige Nachräumungen werden dem Gast in Rechnung gestellt. Der Platz ist am Tag der Abreise spätestens bis 11.00 Uhr zu verlassen, andernfalls muss eine weitere Tagesgebühr erhoben werden.


14. Jeder Nutzer des Campingplatzes ist verpflichtet, auf Verlagen eine gültige Gasprüfung seiner‚ Anlage nachzuweisen.


15. Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes von oder vor dem Platz sowie Schaustellungen auf dem Platz bedürfen grundsätzlich einer gesonderte Genehmigung durch den Betreiber. Darüber hinaus sind die Ausübung bzw. öffentliche Darstellung parteilicher Interessen auf dem Campingplatz grundsätzlich untersagt.


16. Der Betreiber und deren Mitarbeiter sind in Ausübung des Hausrechtes ermächtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingareal und im Interesse der Gäste erscheint.


17. Buchungen bzw. Reservierungen für die laufende Saison nehmen wir jederzeit entgegen.


18. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular wird diese Campingplatzordnung in allen Punkten akzeptiert.


Gültig ab 01.01.2010


 

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